Ein kleiner freundlicher Schulterschlag nach einem gelungenen Angriff, eine freundliche Bemerkung zur neuen Trainingshose, eine Umarmung mit einer Athletin oder einem Athleten – im täglichen Trainingsgeschehen passieren einige der eben beschriebenen Situationen. Unsere Präventionsverantwortliche Irina Kemmsies klärt über mögliche Grenzen und die Bedeutung der Prävention sexualisierter Gewalt auf.
Was ist sexualisierte Gewalt?
Grundsätzlich definiert man sexualisierte Gewalt als Machtausübung, Unterwerfung und Demütigung mit dem Mittel der Sexualität. Dabei bezieht sich dieser Begriff nicht ausschließlich auf Sex mit Penetration oder Körperlichkeit – sexualisierte Gewalt bedeutet auch die Verletzung des Rechts auf Intimität, altersgemäße und sexuelle Selbstbestimmung und das Ausnutzen von Macht und Autorität durch eine Vertrauensperson. Dieses ist in dem Trainer*innen und Sportler*innenverhältnis besonders zu beachten.
- Sexuelle Grenzverletzungen, z. B. unangemessene Berührungen oder Massagen, sich vor anderen ausziehen oder exhibitionieren, betroffene Person auffordern, mit ihr allein zu sein, …
- Sexualisierte Gewalt ohne Körperkontakt z. B. sexistische Witze, sexuell anzügliche Bemerkungen, Mitteilungen oder Bildnachrichten mit sexuellem Inhalt, …
- Sexualisierte Gewalt mit Körperkontakt z. B. Küsse, sexuelle Berührungen, versuchter Sex sowie Sex mit Penetration (gegen den Willen der Betroffenen), …
Sexualisierte Gewalt kann in vielen Formen stattfinden. Je nach persönlichen Grenzen von Sportler*innen, können diese auch unbewusst überschritten werden. Die subjektive Wahrnehmung der Menschen muss berücksichtigt werden. Als Trainer*in sollten die persönlichen Grenzen ebenso abgesteckt und transparent gehalten werden.
Mögliche präventive Maßnahmen
- Vor körperlichen Kontakt (Hilfestellungen, Umarmungen, beim Trösten, …) ist das Einverständnis des Schützlings einzuholen. Das Aufstellen von gemeinsamen Regeln kann dabei helfen. Die Kinder und Jugendlichen sollten mit in den Prozess involviert werden. Eine offene Kommunikation ist grundlegend für die Präventionsarbeit.
- Wortwahl beachten: (Anzügliche) Bemerkungen über die Figur von Sportler*innen können subjektiv anders wahrgenommen werden, als sie womöglich gemeint waren. Das Unterlassen solcher Bemerkungen stellt eine Handlungssicherheit dar und zeugt von Respekt.
- Vor allem in der Jugend bestehen Selbstzweifel und der Körper stellt sich um, sodass besonders sensibel agiert werden sollte. Selbstverständlich muss auch der Respekt von Schutzbefohlenen zu Funktionsträger*innen eingehalten werden.
- Sexualisierte Äußerungen und Witze, auch wenn diese tatsachlich als spaßige Anmerkung verwendet werden, kriegen keinen Raum im Trainingssetting.
- Das Ausnutzen von Machtasymmetrien ist zu unterlassen. Kinder und Jugendliche sind Schutzbefohlene und dessen Persönlichkeitsentwicklung mit dem sportspezifischen Kompetenzerwerb stehen im Mittelpunkt. Eine gemeinsame Ausarbeitung von Regeln und Werten mit den Sportler*innen ist empfehlenswert.
Über unsere Autorin
Irina Kemmsies ist Ansprechpartnerin für Prävention sexualisierter Gewalt des Deutschen Volleyball-Verbands. Die mehrfache Nationalspielerin hat Soziale Arbeit studiert und spielt nun beim VC Kanti Schaffhausen in der Schweiz. E-Mail schreiben |
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